Betriebliche Vorsorge
Die Palette an betrieblichen Vorsorgen ist vielfältig. Allen gemein ist, dass die Prämien Betriebsausgaben darstellen und daher keine Einkommensteuer und im Idealfall auch keine Sozialabgaben anfallen. Je nach Modell erfolgt keine oder eine Versteuerung in der Pension.
Pensionszusage
Die direkte Leistungszusage für die Geschäftsführung. Richtig konfiguriert genießen Sie einen Vorteil von +30% gegenüber einer privaten Vorsorge. Erreicht wird das durch eine Verschiebung der Steuer in die Rentenphase, verbesserte Tarife und garantierte Rentenberechnungen.
Zukunftssicherung nach §3/1/15a EStG.
Bis zu EUR 300,- p.a. können Sie völlig steuerfrei in Ihre Mitarbeiter investieren. Der Gesetzgeber ermöglicht zwei Modelle: Die Bezugsumwandlung, die für den Unternehmer aufwandsneutral ist und die für den Arbeitnehmer attraktive Add-On Variante durch das Unternehmen - ein Zuckerl für bestimme Gruppen von Arbeitnehmern.
Abfertigung ALT
Noch immer gibt es viele Betriebe mit Mitarbeitern in der Abfertigung ALT. Bis zu einem Jahresgehalt können da bei Kündigung, Pensions-Antritt des Mitarbeiters oder auch Schließung des Unternehmens anfallen. Sie planen einen Übergabe oder Verkauf Ihres Unternehmens? Dann steigern Sie den Wert Ihres Unternehmens, in dem Sie die zukünftige und vor allem unvermeidliche Belastung heute schon absichern!
Und außerdem:
Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung, Gruppenrahmenverträge, Betriebliche Kranken- und Unfallversicherung, ...